| Streetsoccer
WM 2002 in Bocholt |
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Die Durchführungsbestimmung
|
zur Streetsoccer
WM 2002 in Bocholt
1.
Es
besteht seitens des Veranstalters sowie vom Ausrichter kein
Versicherungsschutz. Im
Schadensfall müssen die Versicherungen der Sportvereine oder Schulen in
Anspruch genommen werden. 2. Die Stichtage 01.01.1991 und jünger sind einzuhalten. Spielberechtigt sind alle Spieler mit
einem gültigen Spielerpass für den jeweiligen Verein oder Schule.
Werden Spieler des älteren Jahrgangs eingesetzt, wird das Spiel mit 2:0
für den Gegner gewertet. 3.
Jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. 4.
Gespielt wird mit 4 Feldspielern, ohne Torwart. Es können
beliebig viele Auswechselspieler eingesetzt werden, aber es stehen je
Mannschaft nur 10 T-Shirts zu Verfügung. Sporthosen, Stutzen ( in
einheitlichen Farben) müssen von den jeweiligen Vereinen gestellt
werden. Alle Teilnehmer müssen Schienbeinschoner tragen. 5.
Die Spielzeit beträgt 2 x 7 Minuten mit 2 Minuten Pause auf dem
15 x 8m großen Streetsoccer - Feld Der erstgenannte Verein hat
Anstoß. 6.
Erhält ein Spieler die Rote Karte wird dieser für das ganze
Turnier ausgeschlossen, die betroffene Mannschaft kann sofort mit dem
vierten Spieler aufgefüllt werden.
Erhält
ein Spieler im laufenden Turnier zweimal die Gelbe Karte, wird dieser
automatisch für das nächste Spiel gesperrt. 7.
Tritt eine Mannschaft zur angesetzten Zeit nicht an, wird das
Spiel mit 2:0 Toren für den Gegner gewertet. 8.
Regeln: Abseits:
Straßenfußball wird ohne Abseits gespielt. Wechsel:
Fliegender Wechsel über die
Bande. 9.
Ein Sieg wird mit drei Punkten gewertet, ein Unentschieden mit
einem Punkt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz, sollte auch
diese identisch sein, die Mehrzahl der geschossenen Tore. Fällt auch
dadurch keine Entscheidung, findet ein Strafstoßschießen statt.
Bei
unentschiedenem Ausgang der Achtel-, Viertel-, Halb- und Finalspiele findet eine
Verlängerung von 1 x 5 Minuten statt, die Verlängerung wird nach dem
Golden-Goal-System entschieden. Fällt auch dadurch keine Entscheidung,
findet ein Strafstoßschießen statt. Hierdurch könnte sich der Zeitplan
geringfügig verschieben. 10.
Die Spiele werden von Schiedsrichtern des Kreises 11 Rees / Bocholt
geleitet.
Schiedsrichterentscheidungen
sind unanfechtbar.
Die
Schiedsrichter sind angewiesen die Spiele laufen zu lassen und nur
einzugreifen, wenn vor lauter Tatendrang ein Weiterspielen nicht mehr möglich
ist oder wenn mit unfairen Mittel gekämpft wird. 11.
Sportschuhe ohne Absätze oder Stollen sind Pflicht. 12.
Es wird eine Startgebühr von 15 € erhoben. 13.
Bälle zum Aufwärmen werden nicht gestellt und müssen mitgebracht
werden. 14.
Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände, wie Bälle, Bekleidung,
Wertgegenstände usw. sowie Beschädigungen an Fahrzeugen können seitens
der Veranstalter und Ausrichter keine Haftung
übernommen werden. 15.
Die Haftung des Veranstalters und des Ausrichters für Personenschäden
ist ausgeschlossen.
Den
Anweisungen der Turnierleitung sowie seiner Beauftragten ist unbedingt
Folge zu leisten. Für verursachte Schäden und mutwillige Beschädigungen
haftet der betreffende Verein b.z.w. betreffende Schule. 16.
Mit
der Teilnahme erkennt der Verein oder die Schule die Durchführungsbestimmungen
an. gez.: klemens barde
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