Streetsoccer

WM 2002 in Bocholt

Die Durchführungsbestimmung

 

 

          zur Streetsoccer

               WM 2002 in Bocholt  

 

1.       Es besteht seitens des Veranstalters sowie vom Ausrichter kein Versicherungsschutz.  

Im Schadensfall müssen die Versicherungen der Sportvereine oder Schulen in Anspruch genommen werden.

 

2.       Die Stichtage 01.01.1991 und jünger sind einzuhalten. 

Spielberechtigt sind alle Spieler mit einem gültigen Spielerpass für den jeweiligen Verein oder Schule. Werden Spieler des älteren Jahrgangs eingesetzt, wird das Spiel mit 2:0 für den Gegner gewertet.

 

3.       Jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.

 

4.       Gespielt wird mit 4 Feldspielern, ohne Torwart. Es können beliebig viele Auswechselspieler eingesetzt werden, aber es stehen je Mannschaft nur 10 T-Shirts zu Verfügung. Sporthosen, Stutzen ( in einheitlichen Farben) müssen von den jeweiligen Vereinen gestellt werden. Alle Teilnehmer müssen Schienbeinschoner tragen.

 

5.       Die Spielzeit beträgt 2 x 7 Minuten mit 2 Minuten Pause auf dem 15 x 8m großen Streetsoccer - Feld (Tore: 2m breit, 1,2m hoch) am St.-Georg-Platz. 

Der erstgenannte Verein hat Anstoß.

 

6.       Erhält ein Spieler die Rote Karte wird dieser für das ganze Turnier ausgeschlossen, die betroffene Mannschaft kann sofort mit dem vierten Spieler aufgefüllt werden.

            Erhält ein Spieler im laufenden Turnier zweimal die Gelbe Karte, wird dieser automatisch für das nächste Spiel gesperrt.

 

7.       Tritt eine Mannschaft zur angesetzten Zeit nicht an, wird das Spiel mit 2:0 Toren für den Gegner gewertet.

 

8.       Regeln:

Abseits: Straßenfußball wird ohne Abseits gespielt.
Einwurf: Der Ball wird eingerollt.
Eckstoß: Er wird mit dem Fuß ausgeführt.
Freistoß: Der Gegner muss eine Distanz zum Ball von mindestens 3 m einhalten und werden indirekt ausgeführt.
Strafstoß: Von der gegenüberliegenden Seite auf das leere gegnerische Tor.
Tore: Dürfen von überall her erzielt werden, nicht aber durch einrollen.
Handspiel: Bei Verhinderung eines Tores durch Handspiel, wird auf Strafstoß entschieden.

Wechsel: Fliegender Wechsel  über die Bande.

 

9.       Ein Sieg wird mit drei Punkten gewertet, ein Unentschieden mit einem Punkt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz, sollte auch diese identisch sein, die Mehrzahl der geschossenen Tore. Fällt auch dadurch keine Entscheidung, findet ein Strafstoßschießen statt.

                Bei unentschiedenem Ausgang der Achtel-, Viertel-, Halb- und Finalspiele findet eine Verlängerung von 1 x 5 Minuten statt, die Verlängerung wird nach dem Golden-Goal-System entschieden. Fällt auch dadurch keine Entscheidung, findet ein Strafstoßschießen statt. Hierdurch könnte sich der Zeitplan geringfügig verschieben.

10.    Die Spiele werden von Schiedsrichtern des Kreises 11 Rees / Bocholt geleitet.

      Schiedsrichterentscheidungen sind unanfechtbar.

            Die Schiedsrichter sind angewiesen die Spiele laufen zu lassen und nur einzugreifen, wenn vor lauter Tatendrang ein Weiterspielen nicht mehr möglich ist oder wenn mit unfairen Mittel gekämpft wird.

11.    Sportschuhe ohne Absätze oder Stollen sind Pflicht.

12.    Es wird eine Startgebühr von 15 € erhoben.

13.    Bälle zum Aufwärmen werden nicht gestellt und müssen mitgebracht werden.

14.    Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände, wie Bälle, Bekleidung, Wertgegenstände usw. sowie Beschädigungen an Fahrzeugen können seitens der Veranstalter und Ausrichter keine

Haftung übernommen werden.

15.    Die Haftung des Veranstalters und des Ausrichters für Personenschäden ist ausgeschlossen.

  Den Anweisungen der Turnierleitung sowie seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Für verursachte Schäden und mutwillige Beschädigungen haftet der betreffende Verein b.z.w. betreffende Schule.

16.    Mit der Teilnahme erkennt der Verein oder die Schule die Durchführungsbestimmungen an.

                                                                        gez.: klemens  barde

 

 

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